Beratungsförderung
Unternehmen können Fördergelder für die Beratung im Bereich Datenschutz mit seinen technischen und organisatorischen Maßnahmen erhalten. Die Förderung erfolgt durch das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Die Förderanträge werden von der Förderstelle BAFA bewilligt.
Die Höhe der Beratungsförderung beträgt je nach Standort Ihres Unternehmens bis zu 1.750 bzw. 2.800 EUR.
Unternehmen können nur dann gefördert werden, wenn sie seit 01.01.2023 noch keine Beratungsförderung erhalten und seit diesem Zeitpunkt den in der Tabelle unten aufgeführten, maximalen Zuschuss noch nicht ausgeschöpft haben.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Beratung durch einen bei der BAFA registrierten und geprüften Berater erfolgt. Diese Anforderung ist bei einer Beratung durch Dr. Wilke Datenschutz erfüllt.
Standort der beratenen Betriebsstätte | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) Region Lüneburg Region Trier |
80 % | 2.800 € |
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin Region Leipzig |
50 % | 1.750 € |